Energieberatung bei Denkmalschutz
Denkmalsanierung mit Einschränkungen
Auch für denkmalgeschützte Gebäude oder Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz gibt es Möglichkeiten der Energieberatung und Sanierung.
Wenn ein Gebäude als besonders schützenswerte Bausubstanz definiert ist, darf von den regulären energetischen Anforderungen abgewichen werden, allerdings nur, wenn Maßnahmen „die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen“.
Dies betrifft meist die Fassaden und Fenster. Eine Außendämmung oder Sonderverglasung kommen daher meistens nicht in Frage.
Allerdings sind trotz Denkmalschutz viele Maßnahmen zur energetischen Sanierung möglich. Dazu gehören bspw.:
- Dacherneuerung & -dämmung
- Innendämmung
- Boden- & Wandbeläge
- Kellerdeckendämmung
- Fenstertausch
- Heizungsanlage
- Lüftung
Energieberatung bei Denkmalschutz – nur vom Fachmann
Ein denkmalgeschütztes Gebäude energetisch zu sanieren ist eine sensible Aufgabe und oft mit sehr komplexen Anforderungen verbunden. Deshalb wurde der Effizienzhausstandard Denkmal definiert. Für Baudenkmäler und erhaltenswerte Bausubstanz gelten somit vereinfachte Anforderungen, denn vieles lässt sich nicht mit Denkmalschutzauflagen vereinbaren.
Bei Sanierungen von Baudenkmalen ist eine Weiterbildung bzw. eine spezielle Zertifizierung erforderlich. Für die energetische Sanierung und Baubegleitung muss ein Sachverständiger der Kategorie „Wohngebäude Denkmal“ beziehungsweise „Nichtwohngebäude Denkmal“ beauftragt werden.
Neben der Energieberatung bei Denkmalschutz ist vor allem der Austausch mit Denkmalbehörden essentiell.
Wer einen Energieberater für Denkmäler in NRW sucht, kann die Seite der GIH nutzen: